Steuern in Zypern

hoch

Das zyprische Steuersystem im Überblick

Zypern besteuert steuerlich ansässige Personen mit ihrem weltweiten Einkommen, gewährt dabei aber Freibeträge und Befreiungen, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. Zum 1. Januar 2026 ist die umfassendste Steuerreform seit über zwanzig Jahren in Kraft getreten. Sie hat die Körperschaftsteuer angehoben, gleichzeitig aber Regelungen abgeschafft, die Unternehmer in der Praxis stärker belastet hatten als der Steuersatz selbst.

Diese Seite ordnet die wichtigsten Steuerarten für Personen ein, die nach Zypern auswandern oder es planen. Wer zusätzlich unternehmerisch tätig werden möchte, findet die gesellschaftsrechtliche Seite unter Firma gründen Zypern.

Mehrwertsteuer

Der Regelsatz beträgt 19 Prozent. Für Gastronomie und Beherbergung gilt ein ermäßigter Satz von 9 Prozent, für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher und Arzneimittel 5 Prozent. Bestimmte Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich sind befreit. Die Registrierungspflicht setzt ab einem Jahresumsatz von 15.600 Euro ein. Wer grenzüberschreitend an Kunden in der EU leistet, muss zusätzlich die üblichen Regeln zum Leistungsort und gegebenenfalls das Verfahren für elektronische Dienstleistungen beachten.

Steuerliche Ansässigkeit: 183-Tage-Regel und 60-Tage-Regel

Ansässig ist, wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhält. Alternativ genügt die Regelung mit 60 Tagen, wenn zusätzlich folgende Punkte erfüllt sind: kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen Staat, keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat, eine dauerhaft verfügbare Wohnung in Zypern sowie eine wirtschaftliche Anbindung durch Anstellung, Geschäftsführung oder eine eigene Gesellschaft.

Die zweite Variante klingt bequem, ist aber anspruchsvoll. Fällt eine der Voraussetzungen weg, etwa weil die Geschäftsführerposition endet oder ein anderer Staat die Ansässigkeit für sich beansprucht, entfällt die zyprische Ansässigkeit für das gesamte Jahr. Wer diesen Weg wählt, sollte die Tage und die Nachweise sauber dokumentieren.

Promoter%20aus%20Dortmund%20für%20Ihre%20Promotion

Die wichtigsten Steuersätze auf einen Blick

  • Einkommensteuer: 0 Prozent bis 22.000 Euro, danach progressiv bis 35 Prozent
  • Körperschaftsteuer: 15 Prozent seit dem 1. Januar 2026, zuvor 12,5 Prozent
  • Sonderabgabe auf Dividenden: 5 Prozent für domizilierte Personen, 0 Prozent mit Non-Dom-Status
  • Gewinne aus Wertpapieren: für Privatpersonen steuerfrei
  • Gewinne aus Kryptowährungen: pauschal 8 Prozent seit 2026
  • Mehrwertsteuer: 19 Prozent Regelsatz, ermäßigt 9 und 5 Prozent
  • Erbschaft, Schenkung und Vermögen: keine gesonderte Besteuerung

fehler 1

Einkommensteuer: Freibetrag und Tarifstufen

Seit der Reform bleiben die ersten 22.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens steuerfrei. Zuvor lag die Grenze bei 19.500 Euro. Darüber greifen progressive Sätze, wobei auch die Tarifstufen verbreitert wurden. Der Spitzensatz von 35 Prozent setzt erst oberhalb von rund 72.000 Euro ein.

  • bis 22.000 Euro: 0 Prozent
  • 22.001 bis 32.000 Euro: 20 Prozent
  • 32.001 bis 40.000 Euro: 25 Prozent
  • 40.001 bis 72.000 Euro: 30 Prozent
  • über 72.000 Euro: 35 Prozent
Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bleiben die ersten 22.000 Euro frei, auf die nächsten 10.000 Euro fallen 20 Prozent an und auf die verbleibenden 8.000 Euro 25 Prozent. Die Einkommensteuer liegt damit bei rund 4.000 Euro, also bei etwa zehn Prozent des Einkommens. Hinzu kommen Sozialversicherung und der Beitrag zum Gesundheitssystem.

Für neu zuziehende Arbeitnehmer mit höheren Gehältern besteht zusätzlich eine Befreiung von 50 Prozent des Bruttogehalts, die über viele Jahre läuft. Die genauen Voraussetzungen, insbesondere die Gehaltsschwelle und die Vorbeschäftigungszeiten, sollten vor der Zusage eines Arbeitsvertrags geprüft werden.

Wie%20werde%20ich%20Hostess%20oder%20Host%20in%20Dortmund

Non-Dom-Status: der zentrale Hebel für Anleger und Unternehmer

Der Begriff steht für not domiciled. Wer nach Zypern zieht und dort kein Herkunftsdomizil hat, erhält den Status regelmäßig für 17 Jahre. Die Wirkung: Die Sonderabgabe Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen entfällt, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte aus zyprischen oder aus ausländischen Quellen stammen und ob das Geld auf die Insel fließt.

Seit der Reform 2026 lässt sich der Status auf Antrag zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern. Dafür wird eine im Voraus fällige Pauschalabgabe erhoben, die nur für sehr hohe Kapitaleinkünfte wirtschaftlich sinnvoll ist. Wichtig ist außerdem: Der Non-Dom-Status befreit nicht von der Einkommensteuer auf Gehalt oder auf gewerbliche Gewinne, und der Beitrag zum Gesundheitssystem bleibt bestehen.

Kapitalerträge, Kryptowährungen und Immobilien

  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fondsanteilen sind für Privatpersonen steuerfrei
  • Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen seit 2026 einem Pauschalsatz von 8 Prozent, Verluste sind nur im selben Jahr verrechenbar
  • Der Verkauf zyprischer Immobilien löst eine Kapitalgewinnsteuer von 20 Prozent aus, mit erhöhten Lebenszeitfreibeträgen seit 2026
  • Ausländische Renten können pauschal mit 5 Prozent oberhalb eines Freibetrags oder alternativ nach dem regulären Tarif versteuert werden
  • Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer, die frühere Sonderabgabe auf Mieten ist entfallen

placeholder image sq
placeholder image sq
placeholder image sq
fehler 2
placeholder image sq
placeholder image sq
placeholder image sq
fehler 3

FAQS – Häufige Fragen zu Steuern in Zypern

Mit Non-Dom-Status fällt keine Sonderabgabe auf Dividenden an. Ohne diesen Status liegt der Satz seit 2026 bei 5 Prozent statt zuvor 17 Prozent. Der Beitrag zum Gesundheitssystem wird in beiden Fällen erhoben, allerdings mit gedeckelter Bemessungsgrundlage.

Als steuerlich ansässige Person wird grundsätzlich das Welteinkommen erfasst. Ob und wie deutsche Einkünfte besteuert werden, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Renten, Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien und Beamtenbezüge folgen dabei eigenen Regeln.

Er wird nicht ohne Zutun gewährt. Die Voraussetzungen müssen erfüllt und gegenüber der Steuerbehörde erklärt werden. Wer zyprische Wurzeln hat, kann als domiziliert gelten und fällt dann nicht unter die Befreiung.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Pauschalsatz von 8 Prozent auf Gewinne aus Verkauf und Tausch. Verluste lassen sich nur innerhalb desselben Steuerjahres verrechnen. Gewinne aus dem Mining folgen abweichenden Regeln.

Ja. Zypern hat die Erklärungspflichten ausgeweitet, sodass grundsätzlich alle steuerpflichtigen Personen jährlich eine Erklärung einreichen. Fristen und Verfahren laufen über das elektronische Portal der Steuerbehörde.

hoch

Körperschaftsteuer und die Reform 2026

Die Anhebung von 12,5 auf 15 Prozent geht auf die europäische Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung zurück. Für die meisten kleineren Unternehmen ist sie der unspektakulärste Teil der Reform, denn die Bemessungsgrundlage bleibt der Nettogewinn und Betriebsausgaben bleiben voll abzugsfähig.

Praktisch wichtiger sind zwei andere Punkte. Erstens wurde die fiktive Dividendenbesteuerung abgeschafft. Bis 2025 löste einbehaltener Gewinn nach zwei Jahren eine Steuer aus, auch ohne Ausschüttung. Seit 2026 fällt Steuer nur noch bei tatsächlicher Auszahlung an, was Reinvestitionen deutlich erleichtert. Zweitens wurde die Sonderabgabe auf reale Ausschüttungen von 17 auf 5 Prozent gesenkt, für Personen mit Non-Dom-Status bleibt sie ohnehin bei null.

Unverändert bestehen bleiben die Beteiligungsfreistellung, der Verzicht auf Quellensteuer bei Zahlungen ins Ausland sowie die IP-Box-Regelung. Letztere befreit 80 Prozent des qualifizierten Nettoeinkommens aus geistigem Eigentum, sodass die effektive Belastung bei etwa drei Prozent liegt. Voraussetzung ist echte Entwicklungstätigkeit auf der Insel.

Sozialversicherung und Beitrag zum Gesundheitssystem

Angestellte und Selbständige zahlen Beiträge in die Sozialversicherung, die Sätze liegen deutlich unter dem deutschen Niveau. Hinzu kommt der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY, der auch auf Dividenden und Zinsen erhoben wird und damit selbst Personen mit Non-Dom-Status trifft. Die Bemessungsgrundlage ist jedoch gedeckelt, was hohe Kapitaleinkünfte begrenzt belastet. Genau diese Beiträge werden in Überschlagsrechnungen häufig vergessen und verschieben das Ergebnis spürbar.