Zypern besteuert steuerlich ansässige Personen mit ihrem weltweiten Einkommen, gewährt dabei aber Freibeträge und Befreiungen, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. Zum 1. Januar 2026 ist die umfassendste Steuerreform seit über zwanzig Jahren in Kraft getreten. Sie hat die Körperschaftsteuer angehoben, gleichzeitig aber Regelungen abgeschafft, die Unternehmer in der Praxis stärker belastet hatten als der Steuersatz selbst.
Diese Seite ordnet die wichtigsten Steuerarten für Personen ein, die nach Zypern auswandern oder es planen. Wer zusätzlich unternehmerisch tätig werden möchte, findet die gesellschaftsrechtliche Seite unter Firma gründen Zypern.
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent. Für Gastronomie und Beherbergung gilt ein ermäßigter Satz von 9 Prozent, für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher und Arzneimittel 5 Prozent. Bestimmte Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich sind befreit. Die Registrierungspflicht setzt ab einem Jahresumsatz von 15.600 Euro ein. Wer grenzüberschreitend an Kunden in der EU leistet, muss zusätzlich die üblichen Regeln zum Leistungsort und gegebenenfalls das Verfahren für elektronische Dienstleistungen beachten.
Seit der Reform bleiben die ersten 22.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens steuerfrei. Zuvor lag die Grenze bei 19.500 Euro. Darüber greifen progressive Sätze, wobei auch die Tarifstufen verbreitert wurden. Der Spitzensatz von 35 Prozent setzt erst oberhalb von rund 72.000 Euro ein.
Der Begriff steht für not domiciled. Wer nach Zypern zieht und dort kein Herkunftsdomizil hat, erhält den Status regelmäßig für 17 Jahre. Die Wirkung: Die Sonderabgabe Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen entfällt, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte aus zyprischen oder aus ausländischen Quellen stammen und ob das Geld auf die Insel fließt.
Seit der Reform 2026 lässt sich der Status auf Antrag zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern. Dafür wird eine im Voraus fällige Pauschalabgabe erhoben, die nur für sehr hohe Kapitaleinkünfte wirtschaftlich sinnvoll ist. Wichtig ist außerdem: Der Non-Dom-Status befreit nicht von der Einkommensteuer auf Gehalt oder auf gewerbliche Gewinne, und der Beitrag zum Gesundheitssystem bleibt bestehen.
Mit Non-Dom-Status fällt keine Sonderabgabe auf Dividenden an. Ohne diesen Status liegt der Satz seit 2026 bei 5 Prozent statt zuvor 17 Prozent. Der Beitrag zum Gesundheitssystem wird in beiden Fällen erhoben, allerdings mit gedeckelter Bemessungsgrundlage.
Als steuerlich ansässige Person wird grundsätzlich das Welteinkommen erfasst. Ob und wie deutsche Einkünfte besteuert werden, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Renten, Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien und Beamtenbezüge folgen dabei eigenen Regeln.
Er wird nicht ohne Zutun gewährt. Die Voraussetzungen müssen erfüllt und gegenüber der Steuerbehörde erklärt werden. Wer zyprische Wurzeln hat, kann als domiziliert gelten und fällt dann nicht unter die Befreiung.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Pauschalsatz von 8 Prozent auf Gewinne aus Verkauf und Tausch. Verluste lassen sich nur innerhalb desselben Steuerjahres verrechnen. Gewinne aus dem Mining folgen abweichenden Regeln.
Ja. Zypern hat die Erklärungspflichten ausgeweitet, sodass grundsätzlich alle steuerpflichtigen Personen jährlich eine Erklärung einreichen. Fristen und Verfahren laufen über das elektronische Portal der Steuerbehörde.
Die Anhebung von 12,5 auf 15 Prozent geht auf die europäische Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung zurück. Für die meisten kleineren Unternehmen ist sie der unspektakulärste Teil der Reform, denn die Bemessungsgrundlage bleibt der Nettogewinn und Betriebsausgaben bleiben voll abzugsfähig.
Praktisch wichtiger sind zwei andere Punkte. Erstens wurde die fiktive Dividendenbesteuerung abgeschafft. Bis 2025 löste einbehaltener Gewinn nach zwei Jahren eine Steuer aus, auch ohne Ausschüttung. Seit 2026 fällt Steuer nur noch bei tatsächlicher Auszahlung an, was Reinvestitionen deutlich erleichtert. Zweitens wurde die Sonderabgabe auf reale Ausschüttungen von 17 auf 5 Prozent gesenkt, für Personen mit Non-Dom-Status bleibt sie ohnehin bei null.
Unverändert bestehen bleiben die Beteiligungsfreistellung, der Verzicht auf Quellensteuer bei Zahlungen ins Ausland sowie die IP-Box-Regelung. Letztere befreit 80 Prozent des qualifizierten Nettoeinkommens aus geistigem Eigentum, sodass die effektive Belastung bei etwa drei Prozent liegt. Voraussetzung ist echte Entwicklungstätigkeit auf der Insel.