Wer in Zypern unternehmerisch tätig wird, gründet in aller Regel eine Private Company Limited by Shares, kurz Cyprus Limited. Sie entspricht funktional der deutschen GmbH, folgt aber einem am britischen Recht orientierten Gesellschaftsrecht. Zuständig ist der Registrar of Companies and Intellectual Property, die laufende Besteuerung übernimmt das Tax Department.
Die Gesellschaft ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich dann, wenn tatsächlich Gewinne anfallen, wenn die Tätigkeit von Zypern aus gesteuert wird und wenn der Gesellschafter dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
Diese Seite ordnet die wichtigsten Steuerarten für Personen ein, die nach Zypern auswandern oder es planen. Wer zusätzlich unternehmerisch tätig werden möchte, findet die gesellschaftsrechtliche Seite unter Firma gründen Zypern.
Eine Cyprus Limited benötigt mindestens einen Direktor, einen Gesellschafter und einen Company Secretary. Direktor und Gesellschafter können identisch sein, Sekretär und Direktor in bestimmten Konstellationen ebenfalls. Erforderlich ist zudem ein eingetragener Sitz auf der Insel. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es faktisch nicht, üblich ist ein nominelles Kapital, das nicht eingezahlt werden muss.
Für die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft kommt es darauf an, wo Geschäftsleitung und Kontrolle tatsächlich ausgeübt werden. Wer Direktoren einsetzt, die nur auf dem Papier stehen, während die Entscheidungen weiterhin in Deutschland fallen, riskiert, dass die Gesellschaft dort als ansässig behandelt wird. Genau an dieser Stelle scheitern viele Konstruktionen.
Jede zyprische Gesellschaft muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und einen Jahresabschluss erstellen, der von einem zugelassenen zyprischen Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Diese Prüfungspflicht gilt unabhängig von der Größe und ist ein wesentlicher Unterschied zur deutschen GmbH. Hinzu kommen die jährliche Steuererklärung, die Meldung an das Handelsregister und, bei Registrierung, die regelmäßigen Meldungen zur Mehrwertsteuer.
Wer Personal beschäftigt, meldet sich bei den Social Insurance Services an und führt Beiträge sowie Lohnsteuer ab. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten ist aktuell zu halten. Versäumnisse werden mit Bußgeldern belegt, und seit der Reform sind die Sanktionsmöglichkeiten bei anhaltenden Rückständen verschärft worden.
Die Eintragung dauert bei vollständigen Unterlagen meist wenige Wochen. Deutlich länger kann die Eröffnung des Geschäftskontos dauern, weil die Banken Herkunft der Mittel, Geschäftsmodell und Kundenstruktur ausführlich prüfen.
Gründen kann grundsätzlich auch, wer nicht auf der Insel lebt. Die steuerlichen Vorteile entstehen jedoch erst in Verbindung mit der Ansässigkeit der Gesellschaft und häufig auch des Gesellschafters. Ohne Wohnsitzverlagerung bleibt die Struktur aus deutscher Sicht angreifbar.
Ein nennenswertes Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Üblich ist ein nominelles Stammkapital, das nicht eingezahlt werden muss. Wirtschaftlich relevanter sind die laufenden Kosten für Verwaltung, Buchhaltung und Prüfung.
Ja. Der geprüfte Jahresabschluss ist für zyprische Gesellschaften verpflichtend, unabhängig von der Größe. Diese Kosten sollten von Beginn an eingeplant werden.
Eine pauschale Schwelle gibt es nicht. Verwaltung, Prüfung, Sitz und Beratung bilden einen jährlichen Sockel, der erst ab einem stabilen fünfstelligen Gewinn wirtschaftlich sinnvoll getragen wird. Entscheidend ist eine Rechnung im konkreten Fall.